Unfall/Versicherungsschutz
Ihr Kind ist während der angemeldeten Betreuungszeit, sowie auf dem Weg zum Kindergarten und zurück nach Hause, über den Kindergarten versichert.
Auch während gemeinsamer Aktivitäten die der Kindergarten über die Betreuungszeit hinaus anbietet besteht dieser Versicherungsschutz. (z.B. bei Festen, Ausflügen o.ä.)
Alle Unfälle im Kindergarten die einen Arztbesuch zur Folge haben, müssen dem Gemeinde- Unfallversicherungsverband (GUV) gemeldet werden.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich wenn bei Ihrem Kind eine ärztliche Behandlung diesbezüglich erfolgt ist.