Abholberechtigt

Abholberechtigt sind für uns grundsätzlich beide Elternteile des Kindes.

(Sollte die Abholberechtigung eines Elternteiles aufgrund gerichtlicher Bestimmungen aufgehoben werden, muss dieses der Kindergartenleitung schriftlich mitgeteilt und der entsprechende Beschluss vorgelegt werden.)

Wenn Sie Ihr Kind von anderen Personen abholen lassen wollen, ist eine Abholberechtigung erforderlich.

Die Abholberechtigung zum Ausdrucken

Bitte beachten Sie dabei, dass es Kindern unter 12 Jahren aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erlaubt ist, Kinder alleine abzuholen.