Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern.
Diese Übergabe muss für beide Seiten erkennbar sein, z.B. durch Blickkontakt zwischen einer Mitarbeiterin und dem Elternteil,
oder einem kurzen Guten Morgen und/oder einem Tschüß von beiden Beteiligten.
Der Kindergarten hat die Aufsichtspflicht während der Betreuungszeit des Kindergartens. Sie endet wiederum mit der Übergabe beim Abholen. Auch hier ist es erforderlich, dass die Übergabe für beide Beteiligten deutlich erkennbar ist.
Z.B. durch Blickkontakt, oder einem Tschüß/ Auf Wiedersehen zum Verabschieden.
Bleiben Sie nach der Übergabe und Verabschiedung noch im Kindergarten, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen als Eltern oder bei den zum Abholen beauftragten Personen.
An Festen, Ausflügen und Veranstaltungen, an denen Kinder und Eltern gemeinsam teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht ebenfalls bei den Eltern.
