Medikamente
Medikamente
Verabreichung von Medikamenten:
Medikamente dürfen grundsätzlich nicht vom Personal der Betreuungseinrichtung Kindern verabreicht werden.
Ist jedoch zur Beendigung einer medizinischen Behandlung bzw. bei chronischen Erkrankungen die Einnahme eines Medikamentes unbedingt erforderlich, so ist eine von den Personensorgeberechtigten unterschriebene Erklärung bzw. vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung in der Betreuungseinrichtung abzugeben. Es müssen genaue Angaben zu dem Medikament und dessen Dosierung sowie zu etwaigen Nebenwirkungen gemacht werden.