Sprachbildung und Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr
Seit dem 01.08.2018 ist die vorschulische Sprachbildung und Sprachförderung im KiTa-Gesetz verankert und findet alltagsintegriert in den Kindergärten statt.
Kurz vor dem Beginn des letzten Kindergartenjahres wird die Sprachkompetenz aller schulpflichtigen Kinder erfasst.
Dies geschieht durch die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung während der gesamten Kindergartenzeit und zeigt sowohl den Entwicklungsverlauf, als auch den Ist-Stand zum aktuellen Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung.Als Grundlage der Sprachstandsfeststellung und dem Sprachentwicklungsverlauf dient uns der Sprachentwicklungsbogen „BaSiK“,
(Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen ), von Renate Zimmer und dem Entwicklungsheft „Wachsen und Reifen“.
Die Sprachentwicklung der Kinder wird mit diesen Methoden vom ersten Kindergartentag an beobachtet und fortlaufend dokumentiert.
Alle Eltern der Vorschulkinder werden zu Beginn des letzten Kindergartenjahres zu einem Entwicklungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch spricht die zuständige pädagogische Fachkraft mit den Eltern über die sprachlichen Kompetenzen des Kindes und darüber, wie das Kind, falls notwendig, im Kindergarten und zu Hause gezielt und an seine Bedürfnisse angepasst sprachlich unterstützt werden kann.
Zum Ende des letzten Kindergartenjahres findet ein abschließendes Entwicklungsgespräch mit den Eltern statt, deren Kinder sprachlich gezielt gefördert wurden. Hierzu kann, mit erfolgter Einwilligung der Eltern, eine Lehrkraft der zukünftigen Grundschule des Kindes eingeladen werden. Gemeinsam wird der Sprachentwicklungsverlauf und der aktuelle Sprachstand des Kindes besprochen.
Dies ermöglicht den Kindern einen guten Übergang vom Kindergarten in die Schule.