Masernschutzimpfung
Im Jahr 2020 wurde das Masernschutzgesetz, mit einer Impfpflicht gegen Masern, beschlossen.
Seit März 2020 verlangt das Masernschutzgesetz einen Nachweis über einen altersgerechten, ausreichenden Masernschutz, für die Kinder die unseren Kindergarten besuchen. Dieser Nachweis muss von der Einrichtungsleitung eingefordert und überprüft werden. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen werden.