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02.12.2019 Kategorie: ThomasGemeinde

Gemeindezugehörigkeit nach Wunsch

Umgemeindung nach St. Thomas

Etwa ein Zehntel unserer Gemeindemitglieder wohnt nicht in dem Bereich von Wolfenbüttel, für den die Thomasgemeinde vom Gebiets her zuständig ist. Sie haben sich „umgemeinden“ lassen, d.h. sie haben bei uns einen Antrag gestellt, zu St. Thomas gehören zu wollen.

In der Regel genehmigt der Kirchenvorstand diese Anträge problemlos. Wir freuen uns über jeden, der zu unserer Gemeinde gehören will!

Wichtig ist nun: wer umzieht, auch innerhalb Wolfenbüttels, muss diese Umgemeindung erneut beantragen. Der Hintergrund: Die kirchlichen Mitgliederkarteien beruhen auf den kommunalen Meldedaten von Kirchenmitgliedern. Diese kommunalen Meldedaten umfassen aber nicht eventuelle Umgemeindungen. Die Information über eine Umgemeindung geht also verloren, wenn man umzieht.

Die Kirchengemeinde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist, bekommt den Zuzug gemeldet als Neuzugang in ihrem Verzeichnis.

Wenn Sie Ihre Zugehörigkeit zu St. Thomas neu beantragen möchten, können wir Ihnen das entsprechende Antragsformular gerne per Mail oder per Post zuschicken.