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13.09.2023 Kategorie: ThomasGemeinde

Kirchenvorstandswahl 2024

Zahlreiche Gesetzesänderungen erleichtern das Verfahren 

Die nächste Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche Braunschweig findet am 10. März 2024 statt. Eine Reihe von Gesetzesänderungen erleichtern das Verfahren. Aufgrund von Initiativen aus den synodalen Ausschüssen und Veränderungsvorschlägen aus den Kirchengemeinden und Propsteien wurde das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) aktualisiert.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört der Verzicht auf Vorgaben zur Größe eines Kirchenvorstandes in Abhängigkeit von den Gemeindegliederzahlen. Die Mindestgröße liegt nun bei vier Personen, von denen drei Personen zu wählen sind. Die vierte Person wird berufen. Nach oben ist die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder nicht beschränkt. Die Zahl der zu Berufenen darf allerdings nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder betragen.

Der Beschluss zur Zusammensetzung kann bis 31. Oktober 2023 nun auch durch den Kirchenvorstand selbst geändert werden, wenn nicht ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten vorhanden sind. Neu ist auch, dass der Wahlaufsatz nur noch das 1,3fache der Zahl der zu Wählenden enthalten muss, nicht mehr das 1,5fache.

Eine Erleichterung ist auch die Tatsache, dass Wahlvorschläge nicht mehr zehn Unterschriften brauchen und jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden können. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse bis zum Wahltag.

Eine grundlegende Modernisierung stellt die Online-Wahl für alle Wahlberechtigten dar. In der Folge kann die Wahl zu Hause am Computer erfolgen. Die Organisation dafür liegt nicht bei den Kirchengemeinden, sondern wird vom Landeskirchenamt Wolfenbüttel übernommen. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen im Auftrag und auf Kosten des Landeskirchenamtes zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen.

Auch die Erfassung der Wahllokale und Wahlzeiten sowie der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt durch das Landeskirchenamt. Denn zusätzlich zur Online-Wahl ist am Wahltag 10. März 2024 nach wie vor eine Urnenwahl vorgesehen. Darüber hinaus besteht wieder die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.