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St. Thomas-Gemeinde Wolfenbüttel Förderverein der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel e.V. |
Kontakte: Gemeindebüro
St. Thomas Telefon:
05331 / 72413 Pfarrbezirk
I Pfarrbezirk
II Panorama-Blicke: Aktueller Gemeindebrief: St. Thomas aktuell 2011/3 Letzter Gemeindebrief: St. Thomas aktuell 2011/2 Vorletzter Gemeindebrief: St. Thomas aktuell 2011/1 Gemeindebrief: St. Thomas aktuell 2010/5 „Charta Ökumenica“ Leitlinien ökumenischen Handelns Festschrift
„Lebendige Vielfalt“ Bilderbogen vom Ökumenischen Gemeindefest am 30.8.2009 Startseite November 2010: „Ausstellung '25 Jahre Tschernobyl' - ein KonfirmandInnen-Projekt“ Startseite Oktober 2010: „Getanzte Liturgie im Gottesdienst“ Startseite September 2010: „Besuch der Partnergemeinde Pulsnitz/Sachsen“ Startseite Juni - August 2010: „Familiengottesdienst zur Schule auf Madagaskar“ Startseite April/Mai 2010: „Heinebeeksteich“ Startseite Januar-März 2010: „Ökumene“ Startseite
Dezember 2009: Startseite November 2009: Friedensdekade „Mauern überwinden“ Startseite Oktober 2009: Kinderbibelwoche und Musical-Aufführung Ältere Gemeindebriefe: |
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Am
5. Mai 2011 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung
statt. Dem Förderverein gehören z. Zt.87 Mitglieder an,
die im Jahre 2010 Beiträge in Höhe von 8.319 Euro
gezahlt haben. Zusätzlich zahlten dem Förderverein im
Jahre 2010 einundsechzig Personen Spenden in Höhe von 6.800
Euro ein. Der Vorstand
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Mai 2007: Gründung des Fördervereins St. Thomas Ein Förderverein zur Unterstützung der St. Thomas-Gemeinde wurde am 3. Mai im Gemeindezentrum gegründet. Als Mitgliedsbeitrag wurde mindestens 2 Euro pro Monat beschlossen, für sogenannte 'juristische' Personen, also Firmen oder Einrichtungen, beträgt er mindestens 5 Euro pro Monat. Um die Verwaltungsarbeit möglichst gering zu halten, ist die automatische Kontoabbuchung vorgesehen. Nach dem Beschluss über die Satzung wurde der Gründungsvorstand gewählt: Vorsitzdender ist der langjährige Kirchenvorsteher Dr. Gottfried Herrmann, Kassenwart Harald Dube. Weitere Vorstandsmitglieder sind gegenwärtig Albrecht Wagener, Jürgen Schreyer und Andreas Riekeberg. Der Verein ist im Register beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen und die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt. Warum ist ein Förderverein nötig? Das Thema "Kirchenfinanzen" wurde in den letzten Jahren in den Medien immer wieder angeschnitten, es betrifft auch unsere Gemeinde.
Den
Hauptteil der kirchlichen Einnahmen stellt die Kirchensteuer. Sie
beträgt in Niedersachsen 9% der von den Kirchenmitgliedern
jährlich gezahlten Lohn- und Einkommenssteuer von. Wer kein
zu verteuerndes Einkommen hat, zahlt auch keine Kirchensteuern.
Nur ungefähr ein Drittel der Kirchenmitglieder bringt
jährlich die Kirchensteuern auf, von denen die Landeskirche
den Kirchengemeinden bestimmte Anteile zuweist. Diese Zuweisungen
sind leider rückläufig. Alte Kirchengemeinden besitzen
zum Teil alte Stiftungen in Form von Grund- oder auch
Kapitalvermögen, aus dem zusätzlich regelmäßige
einnahmen erwartet werden können. Die St. Thomas-Gemeinde
dagegen ist noch eine verhältnismäßig junge
Kirchengemeinde, die diese eigene Einnahmequelle leider nicht
hat. |
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Satzung des Fördervereins der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins § 2 Zweck und Aufgaben des Fördervereins § 3 Mitgliedschaft § 4 Ende der Mitgliedschaft § 5 Aufbringung der Mittel § 6 Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand § 8 Aufgaben des Vorstandes § 9 Kassenwart* § 10 Protokolle § 11 Geschäftsjahr § 12 Änderung und Ergänzung der Satzung sowie Auflösung des Vereins
§ 1 Name und Sitz des Vereins1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel". Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintrag ins Vereinsregister mit dem Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)". Nachfolgend kurz Förderverein genannt. 2. Sitz des Fördervereins ist Wolfenbüttel. § 2 Zweck und Aufgaben des Fördervereins1. Der Förderverein bezweckt im Sinne des § 54 AO die Beschaffung der Geldmittel zur Einrichtung, Erhaltung und Betrieb eines Gemeindezentrums und einer Kirche, sowie für etwaige sonstige der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel dienende Einrichtungen, außerdem für Aktivitäten der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3.Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 3 Mitgliedschaft1.Vereinsmitglied kann nach Zustimmung durch den Vorstand jede voll geschäftsfähige natürliche Person und jede juristische Person des privaten Rechts werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. 2.Zur Aufnahme in den Verein bedarf es einer Beitrittserklärung. § 4 Ende der Mitgliedschaft1.Die Mitgliedschaft erlischt, wenn länger als ein Jahr der Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet wurde. 2. Die Mitgliedschaft kann weiterhin durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod enden. 3.Der Austritt ist unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres zulässig. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Einer Begründung bedarf es hierzu nicht. 4. Der Ausschluss kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch den Vorstand beschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Mitglied des Fördervereins sich eines Verhaltens schuldig macht, durch das die Erfüllung des Fördervereinszwecks beeinträchtigt werden kann. Diese ist insbesondere bei Ruf- und Ansehensschädigung gegeben. 5. Mit dem Ausscheiden aus dem Förderverein erlöschen alle Ansprüche ihm gegenüber. § 5 Aufbringung der Mittel1.Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge sowie einmalige oder laufende Geld- oder Sachspenden sowie durch öffentliche Zuwendungen. 2.Der Mindestbeitrag pro Mitglied und Monat beträgt 2,00 Euro für natürliche Personen, 5,00 Euro für juristische Personen. 3. Der Beitrag ist im quartalsmäßig oder jährlich per Einzugsermächtigung zu leisten. § 6 Mitgliederversammlung1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre einberufen. 2.
Die Mitgliederversammlung beschließt über: 3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand des Fördervereins es für angebracht hält, oder mindestens 1/4 der Fördervereinsmitglieder dies beim Vorsitzenden schriftlich beantragen. 4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden* des Vorstandes schriftlich oder per Aushang im Gemeindezentrum St. Thomas unter Angabe der Beratungsgegenstände. Die Frist zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Mitgliederversammlung muss mindestens vierzehn Tage betragen. 5. Der Vorsitzende* des Vorstandes leitet die Mitgliederversammlung. 6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf eine bestimmte Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 7. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende* den Ausschlag. Über die Art der Abstimmung (z.B. schriftlich, durch Zuruf oder Handaufheben) entscheidet der Vorsitzende*. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. 8. Alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Aufgaben obliegen dem Vorstand. § 7 Der Vorstand1.
Der Vorstand des Fördervereins besteht aus: 2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für eine Arbeitsperiode von zwei Jahren gewählt. 3. Wählbar ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wiederwahl ist gestattet. 4. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit in der nächsten Mitgliederversammlung. Der Vorstand behält sich das Recht vor, den freigewordenen Vorstandssitz kommisarisch bis zur Neuwahl durch ein Mitglied des Fördervereins zu besetzen. § 8 Aufgaben des Vorstandes1. Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 2.Der Verein stimmt sich in Fragen, die die Gemeinde insgesamt betreffen, mit dem Kirchenvorstand jeweils vorher ab. Die Bestimmungen der Kirchengemeindeordnung, insbesondere über Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der Gemeinde, bleiben unberührt. 3. Der Förderverein wird durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten. Zur Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung bedarf es der Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder, davon mindestens einer Unterschrift des 1. oder 2. Vorsitzenden*. 4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden* oder seines Stellvertreters* anwesend sind. 5. Die Beschlussfassung im Vorstand erfolgt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden* den Ausschlag. § 9 Kassenwart*1. Dem Kassenwart* obliegt die Verwaltung der Kasse und die ordnungsgemäße Buchführung. 2. Darüber hinaus zieht er die Geldbeträge ein, erstellt Quittungen und führt die Ausgaben nach den Weisungen des Vorstandes aus. Ferner legt er jährlich dem Vorstand und mindestens alle 2 Jahre der Mitgliederversammlung einen Rechnungsbericht vor. § 10 Protokolle1. Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. § 11 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 12 Änderung und Ergänzung der Satzung sowie Auflösung des Vereins1. Zur Änderung und Ergänzung der Satzung sowie zur Auflösung des Vereins bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Fördervereins an die Ev. luth Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 3.5.2007 im Gemeindezentrum der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas Wolfenbüttel beschlossen.
* Mit den grammatikalisch maskulinen Formen sind jeweils Frauen und Männer gleichermaßen gemeint.
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